top of page

Übersicht Pflegegeld /Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie ihre Pflege teilweise selbst organisieren. Das bedeutet meistens, dass Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.

Pflegegeld-Erhöhung 2025:

  • Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro

  • Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro

  • Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro

  • Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro

Pflegesachleistungen 2025

Mit Pflegesachleistungen können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Die Abrechnung erfolgt meistens direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegeversicherung.

Erhöhung der Pflegesachleistungen 2025:

  • Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro

  • Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro

  • Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro

  • Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro

 

Entlastungsbetrag 2025​

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, teilweise die ambulante Pflege und die Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Der Betrag ist für alle pflegebedürftigen Personen von Pflegegrad 1-5 gleich hoch.​

Er steigt für alle Pflegegrade von 125 Euro auf 131 Euro monatlich.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025​

Alle pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflegehaben Anspruch auf Pflegehilfsmittel

zum Verbrauch für bis zu 40 Euro monatlich.

Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören zum Beispiel Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe,

FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen.

Erhöhung des Höchstbetrags für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025:

von 40 auf 42 Euro monatlich.

Verhinderungspflege 2025

Die Verhinderungspflege ist ein Budget für eine Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steht dafür ein jährliches Budget zur Verfügung.

Erhöhung der Verhinderungspflege 2025:

Für alle Pflegegrade von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich.

Ab 01.07.2025 kann auch das Kurzzeitpflegebudget genutzt werden, sodass dann ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderung- und Kurzzeitpflege

in Höhe von 3539€ jährlich zur Verfügung steht.

Weitere Leistungen können gerne im persönlichen Beratungsgespräch bei Abschluss eines Pflegevertrages erörtert werden.

©2020 Pflegeteam Langert. Erstellt mit Wix.com

bottom of page