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Übersicht Pflegegeld /Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie ihre Pflege teilweise selbst organisieren. Das bedeutet meistens, dass Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.

Pflegegeld-Erhöhung 2025:

  • Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro

  • Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro

  • Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro

  • Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro

Pflegesachleistungen 2025

Mit Pflegesachleistungen können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Die Abrechnung erfolgt meistens direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegeversicherung.

Erhöhung der Pflegesachleistungen 2025:

  • Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro

  • Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro

  • Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro

  • Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro

 

Entlastungsbetrag 2025

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, teilweise die ambulante Pflege und die Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Der Betrag ist für alle pflegebedürftigen Personen von Pflegegrad 1-5 gleich hoch.

Er steigt für alle Pflegegrade von 125 Euro auf 131 Euro monatlich.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025

Alle pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflegehaben Anspruch auf Pflegehilfsmittel

zum Verbrauch für bis zu 40 Euro monatlich.

Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören zum Beispiel Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe,

FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen.

Erhöhung des Höchstbetrags für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025:

von 40 auf 42 Euro monatlich.

Verhinderungspflege 2025

Die Verhinderungspflege ist ein Budget für eine Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steht dafür ein jährliches Budget zur Verfügung.

Erhöhung der Verhinderungspflege 2025:

Für alle Pflegegrade von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich.

Ab 01.07.2025 kann auch das Kurzzeitpflegebudget genutzt werden, sodass dann ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderung- und Kurzzeitpflege

in Höhe von 3539€ jährlich zur Verfügung steht.

Weitere Leistungen können gerne im persönlichen Beratungsgespräch bei Abschluss eines Pflegevertrages erörtert werden.

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